Smartmaxx GmbH
Schulzstraße 2C
85579 Neubiberg
Deutschland
Tel.: +49 (0) 8967845060
Fax: +49 (0) 8967845061
E-Mail: office@smartmaxx.info
Registergericht: AG München
Registernummer: HRB 223428
Geschäftsführer: Vesna Koller
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 280 450 510
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Mitglied der Initiative “Fairness im Handel”.
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de
Mitglied der Initiative “Fairness im Handel“.
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de
Es freut uns, dass Sie sich für eine Tür nach Maß entschieden haben. Bitte beachten Sie nachfolgende Skizzen und Vorlagen, damit Sie uns die richtigen Maßangaben übermitteln.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie höflich auf unser Widerrufsrecht (Ausschluss des Widerrufs) hin.
Wichtige Informationen zum Messen
Bei der Tür gibt es 2 unterschiedliche Maße. Je nach Produkt ist das lichte Maß oder das Laibungsmaß zur Fertigung notwendig.
Lichte Maß:
Beim Lichte Maß ist der Rahmen-zu-Rahmen Abstand, also die Öffnung des Türstocks, gemeint. Dieses Maß ist für die Fertigung der Rahmentür & Schiebetür notwendig.
Laibungsmaß:
Unter Laibungsmaß versteht man den Mauer-zu-Mauer Abstand, also den Abstand zwischen den inneren Mauerflächen der Türöffnung. Bei diesem Maß empfiehlt es sich, an mehreren Stellen (oben – mitte – unten) zu messen, da die Laibung oftmals nicht im rechten Winkel ist. Übermitteln Sie uns das kleinste Maß. Dieses Maß ist für die Fertigung des Rollos und für die Plisseetür notwendig.
Es freut uns, dass Sie sich für ein Fenster nach Maß entschieden haben. Bitte beachten Sie nachfolgende Skizzen und Vorlagen, damit Sie uns die richtigen Maßangaben übermitteln.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie höflich auf unser Widerrufsrecht (Ausschluss des Widerrufs) hin.
Wichtige Informationen zum Messen
Beim Fenster gibt es 2 unterschiedliche Maße. Je nach Produkt ist das lichte Maß oder das Laibungsmaß zur Fertigung notwendig.
Lichte Maß:
Beim Lichte Maß ist der Rahmen-zu-Rahmen Abstand, also die Öffnung des Fensterstocks, gemeint. Dieses Maß ist für die Fertigung des Rahmenfensters notwendig.
Laibungsmaß:
Unter Laibungsmaß versteht man den Mauer-zu-Mauer Abstand, also den Abstand zwischen den inneren Mauerflächen des Fensters. Bei diesem Maß empfiehlt es sich, an mehreren Stellen (oben – mitte – unten) zu messen, da die Laibung oftmals nicht im rechten Winkel ist. Übermitteln Sie uns das kleinste Maß. Dieses Maß ist für die Fertigung des Rollos notwendig.